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Alt 25.07.2013, 19:04
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Liebe Christine,
Grundsicherung bekommt man nur, wenn die Rente unbefristet bis zum 65.Lebensjahr bewilligt worden ist und der gezahlte Betrag unterhalb des Harz 4 Satzes liegt. Für Dich käme Grundsicherung zur Zeit nicht in Frage.
Es gibt noch andere Tatbestände, wenn Grundsicherung gezahlt wird. Dies trifft aber bei Dir nicht zu, da Du Rentenansprüche besitzt. Dein Problem ist ja, dass der Verlängerungsantrag gestellt worden ist und die DRV sich mit der Entscheidung sehr viel Zeit läßt.

Zitat:
Weiß jemand wie das mit "Hose runterlassen" bei H4 und Grundsicherung läuft? Kommt das einem Offenbarungseid gleich? Wo liegt der Unterschied?
Solltest Du wirklich H4 beantragen müssen, dann ist es wichtig, dass Dein Mann vorher sich mit seinem Steuerberater bespricht, welche Geschäftsdaten er bei der Antragstellung angibt oder seinen Teil des Antrags gemeinsam mit dem Steuerberater ausfüllt. Man kann da viele Fehler machen, die später nur schlecht zu reparieren sind.

Ein Offenbarungseid ist etwas ganz anderes, mit dem H4 Antrag hat er nichts zu tun.

Ich wünsche Dir von ganzen Herzen, dass diese schwierige Situation bald ein Ende hat.

Liebe Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (25.07.2013 um 19:08 Uhr)
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