Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.12.2009, 10:50
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Rente?? nur zu wenig um zu überleben!

Hallo Apfel

deine Mutter bekommt 78 Wochen Krankengeld darin sind auch die Zeiten enthalten wo das Krankengeld ruht ( Lohnfortzahlung Übergangsgeld etc). Es gibt eine Blockfrist von 3 Jahren.
Das heißt die 78 Wochen gelten für die selbe Krankheit innerhalb drei Jahre. Sind die 3 Jahre um (Tag der ersten Krankschreibung) musst du 6 Monate voll gearbeitet haben um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu bekommen.

Wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist, hat deine Mutter Anspruch auf das sog. Nahtlosigkeitsgeld (gleicht der Höhe dem ALG1) und wird auch durch die Agentur für Arbeit bezahlt. Das gibt es max. 1 Jahr. Dies soll die Zeit zwischen Rente und Krankengeld überbrücken.


Wie alt ist deine Mutter? Mit einer Schwerbehinderung kann man früher in Rente gehen Das hängt vom Alter ab (frühestens aber mit 60)

Ansonsten werden von der Erwerbsminderungsrente (die wird hochgerechnet auf das normale Renetenalter) max 10,8% abgezogen.

Um zu sehen wie hoch die Rente ist, kann man eine sogenannte Kontenklärung machen lassen. Die ist genauer als der Bescheid der DRV, der jährlich ins Haus flattert. Zur beantragung der Rente braucht man so oder so die Kontenklärung also ncht umsonst.

Die KK bzw. die Arbeitsagentur können auch deine Mutter "zwingen" einen Rentenantrag zu stellen. Zwingen deshalb, weil wenn sie es nicht tut, wird der Geldhahn zugedreht.

Wenn die Rente zu gering ist, bekommt man auf jede Fälle Unterstützung vom Staat. Unter dem Sozialhilfesatz kommt niemand (auch wenn das wenig ist). Mit dem Thema Grundsicherung habe ich mich nie auseinander gesetzt weil ich dioese nicht brauche.

Was ist mit deinem Vater (wenn geschieden) bekommt deine Mutter auch den Rententeil deines Vaters.

Lasst euch am besten beraten (VDK oder Sozialverband) Beide kosten ca. 60 € im Jahr und haben sehr kompetente Sozialjuristen.

Ansionsten gibt es Rentenberater.

Ich wünsche euch ein schönes verbleibendes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Vor allem für deine Mutter viel Gesundheit Kraft und Zuversicht.

P.S, man kann bis ich meine 400€ zur Erwerbsminderungsrente dazu verdienen. Jedoch vorsicht, das kann im verlängerungsverfahren negativ ausgelegt werden.


Barbara

Ps
habe überlesen dass deine Mutter in zwei Jahre in Rente kann .... also wird es kein verlängerung verfahren geben und die Hinzuverdienstgrenzen sind galube ich anders....Abschäge sind dann viel weniger
__________________
Liebe Grüße
Barbara

Geändert von Barbara_vP (26.12.2009 um 10:53 Uhr) Grund: zweites Ps hinzugefügt da was überlesen
Mit Zitat antworten