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Alt 25.06.2009, 21:40
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Ausgesteuert- ALG abgelehnt

Hallo Yvi,

Du hast ab dem 01.09.2007 wieder angefangen zu arbeiten und mehr als sechs Monate am Stück gearbeitet. Dieses mehr als ein halbes Jahr hat dafür gesorgt, dass sowohl die neuerliche Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen der "Rezidiv-Zeit" eintritt als auch eine neuerliche Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse für 78 Wochen. Wobei in die 78 Wochen die 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (das ist mit "ruhen des Anspruchs" gemeint) eingerechnet sind. Die neue Beraterin ist also auf dem berühmten falschen Dampfer, kann ja mal vorkommen .
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