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Alt 19.01.2014, 02:01
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
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Standard AW: 78 Wochen Krankengeld sind um

Hallo Kathi,

es gibt die stufenweise Wiedereingliederung, die ist in den Regelungen der KK besonders festgelegt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen zustimmen. Die Anzahl der Stundenarbeitszahl steigt im festgelegten Abstand bis auf die normalen Wochenarbeitszeitstunden. Der Arbeitnehmer kann die Wiedereingliederungsmassnahme aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Die Wiedereingliederung ist besonders im öffentlichen Dienst keine Schwierigkeit. Der Dienstherr hat dort immer noch eine besondere Fürsorgepflicht, besonders mit dem GdB.

Hier einige Links:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_i...g_angestellte/

http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburg...abilitation%29

http://www.betanet.de/betanet/sozial...erung-465.html

Wie Barbara schon geschrieben hat, achtet auf die Fristen. Es geht besonders um den Erhalt der weiteren Krankenversicherung. Der „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation“ ist wichtig. Es gilt immer die Regelung –Reha vor Rente oder Reha vor Pflege-. In der Reha wir die noch mögliche Arbeitsstundenzahl festgelegt. Wie auch immer, in den Gesprächen während der Reha kann man natürlich auch beeinflussen was man will.

Vielleicht kann dir das etwas helfen, auch wenn ich kein Fachmann bin, sonderst das alles selber erlebt habe.
Liebe Grüße
Boebi
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