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Alt 08.09.2009, 16:27
derIgel derIgel ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis nach Hodenkrebs /Versorgungsamt...

Hallo Manni,

bei der Festlegung von einem Grad der Behinderung (GdB) handelt das Versorgungsamt nach
festen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

Um einen Schwerbehindertenausweis dauerhaft zu bekommen muessen schon schwere dauerhafte
Schaeden mit einem GdB von wenigsten 50 vorliegen. GdB von 50 z.B. bei Verlust einer Hand
oder des Unterschenkels.

Die GdB-Werte sind in umfangreichen Tabellen festgelegt. Unter 13.2 steht dort z.B.
Verlust eines Hodens bei intaktem anderen Hoden GdB von Null.

Anders ist es nach der Behandlung bestimmter Krankheiten, die zu Rezidiven neigen.
Hier ist eine "Heilungsbewaehrung" abzuwarten, wie es bereits Elisabeth angemerkt hat.
Dies gilt besonders bei malignen Tumoren. Fuer die haeufigsten und wichtigsten solcher
Krankheiten sind in den GdB-Tabellen Anhaltswerte angegeben.

Unter 13.4 steht hierzu: Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine
Heilungsbewaehrung abzuwarten. GdB von 50 waehrend einer Heilungsbewaehrung von zwei Jahren.

Eigentlich solltest du dich nicht ueber das Ende der Gueltigkeit deines Ausweises aergern,
sondern dich freuen, weil der Hodentumor nach diesen 2 Jahren nicht zurueckgekehrt ist.

Trotzdem kannst du mal deinen Arzt fragen, ob er eine medizinische Notwendigkeit fuer
eine Verlaengerung deiner Heilungsbewaehrung sieht und diese dann evtl. beantragen.
Auch wegen einer Reha-Moeglichkeit kannst du den Arzt gleich mitbefragen.

Einen weiterhin erfolgreichen und gesunden Verlauf nach deiner OP wuenscht dir

derIgel
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