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Alt 05.03.2009, 20:46
Frannie37 Frannie37 ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

@caster

klar, mache ich auf jeden Fall (ist aber leider nur eine Schulung, keine Ausbildung). Soweit ich in den Unterlagen aber gelesen habe, kommt da meist schon eine Aufforderung. Die Frage ist, inwieweit man dieser nachkommt. Ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler (Es gibt auch extra welche für Reha, leider nicht in jeder Agentur) kann da hilfreich sein. Und ganz klar, wenn man zu krank ist, kann man persönlich nicht kommen. Und wenn man krank ist, kann man nicht arbeiten. Bewerben ist da nicht wirklich sinnvoll. Wichtig ist eben schon, sich (oder der Vertreter) im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Die Vermittler haben halt eine ganz andere Ausbildung als "wir Telefontanten"



LG

Frannie
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