Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 06.11.2006, 14:35
Benutzerbild von Antigen
Antigen Antigen ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Fishtown
Beiträge: 37
Standard AW: Abfindung bei BSDK

Hallo!
Ich würde an deiner Stelle auch erst mal einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Das PDF-Formular dafür gibt es für das Bundesland Bremen hier:
http://www.bremen.de/sixcms/media.ph...rtengesetz.pdf

Falls du in einem anderen Bundesland wohnst, versuche danach zu googlen.

Und sobald dir der Ausweis samt Bescheid zugesandt wird, musst du deinem Arbeitgeber Bescheid
geben.

Dann wäre es interessant zu wissen, ob du noch in der Lohnfortzahlung (Arbeitgeber) oder bereits im Krankengeldbezug bist? Und wie lange schon!?
Insgesamt 78 Wochen (oder 76?) Krankengeld inkl. Lohnfortzahlung (das wird zusammengerechnet) stehen dir zu und erst dann wird es eng. Die Krankenkasse wird dich irgendwann zum MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) zitieren - dort wird überprüft, ob du wirklich noch arbeitsunfähig bist - und wenn eine wesentliche Verschlechterung deiner Arbeitsfähigkeit droht, wird eine Reha im Eilverfahren durchgezogen. Es gilt immer REHA vor Rente.

Einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann ich wegen etwaiger Nachteile nicht empfehlen. Im Grunde lohnt sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung nur noch dann, wenn man bereits ein anderes Arbeitsangebot in der Tasche hat. Lass es lieber darauf ankommen, dass der Arbeitgeber dich kündigt und dann gehst du innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung vors Arbeitsgericht. Dein Arbeitgeber hat mit dem Vorschlag eines Aufhebungsvertrages bereits signalisiert, dass er dich nicht mehr weiter beschäftigen möchte, also kannst du mit einem NEIN daran eh nichts mehr verschlechtern. Er muss sich an die gesetzlichen Fristen halten und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Bei Vorliegen eines GdB muss er vor Kündigung das Einverständnis des Versorgungsamtes (?) einholen.

Das ist keine Rechtsberatung - nur meine persönliche Meinung. Beraten lassen kannst du dich vor Ort, z.B. bei Vereinen, wie "Leben mit Krebs" oder tatsächlich beim Arbeitsgericht. VdK ist ebenfalls eine Möglichkeit.
__________________
Ich hab zwar keine Ahnung - aber davon ne Menge !

Geändert von Antigen (06.11.2006 um 14:37 Uhr)
Mit Zitat antworten