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Alt 20.01.2010, 20:21
Andorra97 Andorra97 ist offline
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Standard AW: Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit

Das man wenn man über 78 Wochen weiter krank ist, von "niemandem Geld" kriegt, ist nicht richtig. Man bekommt "Nahtlosigkeitsgeld" vom Arbeitsamt und das entspricht in der Höhe dem ALG 1 und wird auch maximal für ein Jahr bezahlt.
Man wird in dieser Zeit in der Regel aufgefordert die EU Rente zu beantragen, oder man muss zum medizienischen Dienst und die stellen fest, ob man NACH der Krankschreibung wieder voll arbeitsfähig sein wird.

Es ist sehr wichtig, dass die einem bescheinigen, dass man VOLL ARBEITSFÄHIG sein wird, denn wenn die sagen "die wird später nur noch Teilzeit (als Beispiel mal 6 Stunden pro Tag) arbeiten können", dann braucht das Arbeitsamt auch das Arbeitslosengeld (oder Nahtlosigkeitsgeld) nur in der Höhe für 6 Stunden zahlen!

Mein Mann ist weiterhin in ungekündigter Stelle. Er ist seit April 09 aus dem Krankengeld ausgesteuert und bezieht noch bis Ende April 2010 "Nahtlosigkeitsgeld", also faktisch Arbeitslosengled 1, obwohl er immer noch seine Stelle hat! Dann endet auch dies für ihn. Er wird dann EU Rente beantragen, da jetzt langsam abzusehen ist, dass er nie wieder arbeiten können wird.
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Einen schönen Tag wünsche ich euch!
Nicole

Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008
Zur Zeit geht es uns gut.
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