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Alt 22.03.2009, 23:14
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo!

Fie beiden Termine konnte ich wahrnehmen.
Die Vermittlerin aus der Reha-Abteilung hat kein Profil erstellt usw. , mir aber die 4-Wochen-Frist für Antragstellung bei der DRV genannt. Wusste aber nicht, wann die Frist zu laufen beginnt.

Dann hatte ich den Termin in der Leistungsabteilung. ALGI-Antrag abgegeben und Höhe des Arbeitslosengeldes wurde ausgerechnet. Ich werde vom medizinischen Dienst benachrichtigt, wann ich mich vorstellen soll. Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindungserklärung wollte niemand haben.

Nun kam der Bescheid, Bewilligung nach §117 SGB III für ein Jahr. Das ist mir nicht ganz klar. Versteht ihr, warum nicht nach 125 bewilligt wurde. Muss dazu erst das Gutachten vom med. Dienst der AFA vorliegen, oder warum dieser Paragraph?

Ich hab keine Erklärung. Habe mit beiden Beraterinnen über die Nahtlosigkeitsregelun nach § 125 gesprochen, dies groß auf allen Anträgen vermerkt usw. Beide kannten die Nahtlosigkeitsfrist. Nach Aussage der angerufenen Vorgesetzten beginnt übrigens die 4-Wochen-Frist erst zu laufen, wenn das Gutachten fertig ist, dass ich mindestens 6 Monate nicht arbeiten kann - dann kriege ich schriftlich Bescheid, mich bei der DRV zu melden und dort den Antrag zu stellen.

Liebe Grüße

Christina
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