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Alt 22.10.2011, 12:43
Marion C Marion C ist offline
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Registriert seit: 21.10.2011
Beiträge: 7
Standard AW: Fragen zu Schwerbehindertenausweis und Bewerbung nach Chemo

Hallo Andrea,

lieben Dank für Deine AW.

Da ich noch nicht kapiert habe ob, bzw. wie man hier mehrere Quotes einfügt, mache ich es mal auf die umständlichee Art.

a) War die Lohnfortzahlung Deines neuen/ alten AG reine Kulanz? Er hätte sich ja auch auf die Probezeitregelung beziehen können?

b) Wie lange ich AU sein werde weis ich ja noch nicht. Meine letzte Chemo bekomme ich am 28.03.12. Danach belomme ich halt die AK-Therapie (Herceptin) bis 21.12.12. Da sollen die NW ja nicht so verheerernd sein, wie unter der Chemo. Aber die Inf. ist dann jedoch 1x weekly. D.h., sollte ich einen AG finden, der mich unter dieser 'Einschränkung/ Bedingung einstellen, wäre das natürlich prima. Je weniger ich zuhause hänge und je früher ich wieder arbeiten kann, desto besser.
Andererseits würde ich es bevorzugen länger KG zu beziehen, da dieser Satz ja etwas höher liegt, als das ALG. Ich weis aber auch noch nicht, wie die KG-Regelung bei mir aussieht, dh. ob ich nur bis zum 14.10. die anteilige Höhe ausbezahlt bekomme, die mir nach meinem letzten Gehalt zusteht und ich dann anschließend nach den Bezügen, die mir laut ALG zustehen ist mir noch nicht klar. Ich fürchte aber eher schon. (und dann könnte es ohnehin eng werden. Aber das muss ich erst noch abwarten. Ich warte im Moment noch meinen Bew.-Besch. ab.
Sollte sich meine Befürchtung nicht einstellen, ist es natürlich dennoch ein Eiertanz, ob man das KG 'ausreizt' (ist ja auch beschränkt und man weis ja nicht was sonst noch kommt). Aber das muss ich jetzt eh erst einmal abwarten.

c)> Die AU-Zeit würde ich als Erkrankung erklären, einfach so wie es ist.

Du meinst im Bew.-Anschr.?

d) > Am besten ist es immer, bei der Wahrheit und Ehrlichkeit zu bleiben.

Das sehe ich auch so.

e) > Daher ergibt es sich in größeren Firmen fast von selbst, dass du einen Schwerbehindertenausweis hast, den ich auf jeden Fall beantragen würde!!!!

Ich denke auch, dass ich es so machen werde.
BTW: Den Antrag habe ich mir schon ausgedruckt. Zudem habe ich gelesen, dass man selbigem möglichst viele Infos beifügen soll, die über meine Erkrankung vorliegen, damit sich der Bearb.-Zeitraum verkürzt. Ich habe mich entschlossen eine Kop. des endgültigen Arztbriefes, den ich vom NCT bekommen habe. Da steht eigentlich so zimlich alles drin, incl. des Therapievorschlags. Ist das OK so, oder muss ich nochwas beachten?

f) > Dieses Jahr hatte ich mich auch in einer Klinik beworben und die Schwerbehinderung erwähnt, da in der Stellenanzeige auch stand, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Pah, die gute Frau wusste nicht mal, was es mit einer Schwerbehinderung auf sich hat.

Es gibt immer Leute die sich nicht auskennen ;-) , aber immerhin bist Du zu dem Gespräch eingeladen worden.
Im übrigen ist es im ÖD tatsächlich so geregelt, dass SB zu einem Einstellungsgespräch eingeladen werden müssen. (habe ich nicht schriftlich, aber so die Aussage meines ex-Arb. Koll.)
In unserem Lab war vor einiger Zeit auch eine Stelle ausgeschr., auf die sich eine Rollstuhlfaherin bew. hat. und auch eingeladen wurde. Obwohl es eigentlich schon vorher klar war, dass sie für diese Stelle ungeeignet ist, da sie die Tätigkeit aufgrund ihrer Bewegungseinschränkung nicht ausüben könnte.

g) > Seither habe ich den Glauben an diese Aussage auch verloren. Also verlasse dich nicht so sehr darauf, was die schreiben!

Ich habe mir kürzlich ein 'PDF-Info-Heftchen' (132 S.) herunter geladen. Darin wird erwähnt, dass man sich im Zweifelsfall auch an den/die Gleichstellungsbeauftragte/n wenden kann. Ob ich das wirklich machen würde sei dahingestellt. Nur so als Info am Rande.

h) >Ich hoffe, ich konnte dir ein klein wenig helfen...

Auf jeden Fall. Ich bin für jede Info dankbar.

Nochmals lieben Dank, Marion
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