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Alt 30.12.2012, 06:26
Kimiii Kimiii ist offline
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Beitrag AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

Nina, hast du das AG denn für deine Prothese bekommen? Genauso wie das B Oder woraus setzt sich das zusammen, wenn ich mal fragen darf ?

Denn ich habe eine Fussheberschwäche seit meiner Erkrankung, die sie auch erst nach Einspruch anerkannt haben und habe denn mit der "leichten Gehbehinderung" und der Krebserkrankungen eine Einstufung von 60% und kein Buchstabe.
Mich interessiert nur so, wonach die gehen, sodass ich das mal vergleichen kann.

Man muss zugeben, da ist es wirklich schwer da durch zu steigen. Meistens lehnen die sowieso erstmal alles ab und wenn man denn keine Ahnung davon hat, gibt man sich schnell damit zufrieden. Genau das falsche einfach!


Geändert von Kimiii (30.12.2012 um 06:28 Uhr)
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