Hallo, Floh !
Da wird mal wieder eine allzu beliebte Masche der Behörden versucht.
Lasse Dich bitte nicht darauf ein, denn Du hast jederzeit Anspruch auf
Dein Gutachten !
Schaue bitte mal hier im
SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz)
und beachte besonders den § 25
Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden.
Dies ist falsch und Du kannst und darfst jederzeit Akteneinsicht
und Gutachteneinsichtnahme fordern.