Liebe Inselreif!
Zitat:
So eben kam mein Bescheid von der RV,Widerspruch abgelehnt und es bliebe bei der Klinik Tecklenburger Land.Nun könnte ich nur noch klagen,wofür ich aber weder die Kraft noch das Geld habe!!!
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Die Klage in der ersten Instanz beim Sozialgericht ist kostenfrei, man benötigt auch keine anwaltliche Vertretung. Deine behandelnden Ärzte werden vom Sozialgericht direkt angeschrieben und sie bekommen sehr gezielte Fragen gestellt.
Wenn es Dir etwas hilft, dann kannst Du Deinen früheren behandelnden Gyn (welcher jetzt im Ruhestand ist) auch als Zeugen benennen.
Für die Beantwortung (erfolgt meistens schriftlich) erhält der Arzt vom Gericht ein Honorar, die Höhe legt eine Gebührenordnung fest.
Leider kann es mehrere Monate dauern, ehe der Prozess stattfindet.
Es empfiehlt sich immer eine Beratung z.B. mit dem VDK oder auch dem Sozialverband Deutschlands, dort muss man allerdings Mitglied sein.
Für Menschen mit wenig Einkommen gibt es auch einen Beratungshilfeschein.
Dieser ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Die Mitarbeiterinnen bei den Anwälten wissen, an welche Stelle man sich wenden muss.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen!
Elisabethh.