Hallo Ceralotte,
Du solltest Dir vom Versorgungsamt die Broschüre "Behinderung und Ausweis" holen.
Dieses Heft ist ein von allen Bundesländern gemeinsam erarbeitetes Werk und erhält dann nur noch die jeweiligen Adressen.
Beiblatt:
Im Beiblatt ist geregelt, ob unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt wird. (Also er muß leider seine Fahrkarten noch bezahlen).
Mein Rat:
Wendet Euch doch an den Sozial Verband Deutschland (
www.vdk.de ).
Oder an den SoVD (
www.sovd.de )
Lasst Euch beraten, ob Deinem Bruder nicht doch noch das Beiblatt zustehen könnte.
Die wissen auch gut Bescheid über die Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente.
Ich kann mir vorstellen, dass Dein Bruder nach der Arbeitslosigkeit gleich in die Rente gehen könnte. Die Abzüge werden vermutlich wie bei mir auf das 60. Lebensjahr berechnet.
Es lebt sich mit der Rente, auch wenns weniger ist, jedenfalls besser, als mit der Sorge um Arbeit finden oder nicht und dann womöglich noch Hartz IV.
Viel Glück und alles Gute für Deinen Bruder und für Dich
Wolfgang
Vom VDK hab ich keine Adresse für SH
aber vom SoVD:
SoVD-Landesverband Schleswig-Holstein
Muhliusstraße 87
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 9 83 88-0
Telefax: 0431 - 9 83 88-10
E-Mail: info(at)sovd-sh.de
Internet:
http://www.sovd-sh.de