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Alt 24.02.2004, 20:50
Gast
 
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Standard Rente? Obwohl noch Krankengeldanspruch besteht?

Mein Mann hat seinen Rentenantrag im November 03 gestellt und die Rente rückwirkend zum 01.06.03 bewilligt bekommen. Der Bescheid ging bei der Krankenkasse am 19.01.04 ein und ab diesem Tag wurde die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Die Nachzahlung der Rente von Juni 03 bis 19.01.04 wurde zunächst einbehalten und dann hat die Krankenkasse sich das Geld direkt von der BFA geholt. Mein Mann hätte noch Krankengeldanspruch bis 29.02.04 gehabt. Der entfällt, sobald mann eine Rente bezieht. Deine Mutter hätte den Rentenantrag später stellen sollen. Mein Mann erhält eine volle EU - Rente, befristet bis 09/05. Sein Betrieb hat ihn noch nicht gekündigt.
Deine Mutter kann natürlich jederzeit wieder arbeiten gehen. Um den Anspruch bei ihrem Betrieb zu erhalten, sollte sie einen Antrag auf ruhendes Beschäftigungsverhältnis stellen, sie hat ja bestimmt auch nur eine Befristung. Im Rentenbescheid ist auch aufgeführt, welche Hinzuverdienstgrenzen für sie gelten, falls sie eine EU - Rente bekommt.
Wie das bei einer Altersrente ist, weiß ich nicht genau, aber ich glaube, da kann man unbegrenzt hinzuverdienen.
Gruß Petra
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