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Alt 15.03.2006, 15:59
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
hier ein Zitat für dich:

"...Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.

Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“

Rückkehr zum Arbeitsplatz


Nach Absprachen mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag möglich. Sie können mit einer geringeren Stundenzahl wieder einsteigen und diese allmählich erhöhen (z. B. von 4 Stunden, auf 6 Stunden, auf 8 Stunden pro Arbeitstag). Diese stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ist im § 74 SGB V geregelt."... aus: www.krebsgesellschaft.de

Ich drücke die Daumen, dass alles so wird, wie ihr euch das vorstellt!
LG chaosbarthi
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