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Alt 03.03.2012, 22:30
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Wie hoch ist der GdB bei Darmkrebs (Stoma- Träger)

Liebe Corini!

Die Versorgungsämter orientieren sich bei der Festlegung des GDB, wenn es sich um eine Tumorerkrankung handelt, am TNM-System. Der Spielraum ist nicht sehr groß.
Deine bisherigen Beiträge habe ich mir durchgelesen, mein Rat an Euch wäre, Widerspruch einzulegen und um eine nochmalige Überprüfung zu bitten.
Die behandelnden Ärzte Deines Mannes werden vom Versorgungsamt (in Sachsen ist das Referat für Schwerbehindertenrecht im Landratsamt zuständig) angeschrieben und um einen Befundbericht gebeten. Es ist deshalb wichtig, auch mit dem Arzt nochmals zu sprechen, außerdem habt Ihr das Recht, das Gutachten einzusehen. Also beim Landratsamt anfordern und sich im Widerspruch darauf beziehen.
Man kann sich dabei auch beraten lassen, z.B. beim Sozialdienst des Krankenhauses oder in einer Tumorberatungsstelle.

Liebe Grüße!

Elisabethh.
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