AW: Wiedereingliederung , wie lange?
Hallo,
ich bin auch Lehrerin und hatte - nach Absprache mit meinem Arzt und der bezirksregierung- eine Wiedereingliederungsphase von einem Jahr mit 10 Stunden. Rein rechtlich darf deine Schwester als Beamtin zwischen einem halben bis einem Jahr "wählen", je nach schwere der Erkrankung.
Da sie das volle Programm anscheinend mitgenommen hat und mitnimmt (Chemo, AHT etc.) würde ich ihr empfehlen die Wiedereingliederung auf einen Jahr zu strecken. Dafür reicht es aus, wenn ihr behandelnder Arzt ein Attest ausstellt, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung (AHT) nach wie vor andauerd und therapiebedingte Nebenwirkungen, Folgeerscheinungen ein arbeiten erschweren.
Vom Zeitumfang her darf deine Schwester auch wählen. Sie kann mit 8 Stunden anfangen und diese im zweiten Halbjahr bis zu 14 Stunden aufstocken. Ich würde allerdings empfehlen, dass sie eine Stundenzahl auswählt, bei der sie zwei Halbjahre bleibt.
Später erhält sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung zwei Ermässigungsstunden. Die Anzahl kann allerdings auch hier bis auf sechs Stunden erhöht werden.
Am Besten setzt sich deine Schwester mit dem jeweiligen Schwerbehindertenbeauftragten im Vorfeld zusammen und lässt sich beraten. Dieser ist nämlich auch bei dem Wiedereingliederungsgespräch idR dabei.
LG
|