Kann Schwerbehindertenausweis abgelehnt werden?
Hallo Elisabeth,
bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % kannst du dann mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen, wenn du vor dem 16. November 1950 geboren wurdest und außerdem am 16. November 2000 bereits schwerbehindert warst. Abzüge bedeuten, dass du für jedes Jahr, welches du früher in Rente gehst als zur momentan normalen Altersrentenzeit (ich glaube zurzeit 63???) je Jahr 3,6 Prozent abgezogen bekommst, allerdings max. nicht mehr als 10,8 % insgesamt. Leider kommen zu den Abzügen (oder wenn man Glück hat, auch keine Abzüge) immer noch die Jahre dazu, die man sonst als gesunder Mensch bis zu 65 Jahren hätte erarbeiten können. Im schlimmsten Fall sind das eben 28,8 %, wenn ich richtig gerechnet habe.
Viele Grüße
Karin
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