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Alt 06.10.2011, 10:56
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Rentenversicherung und kein Ende....

Soweit ich weiß, gibt es keinerlei Vorschriften über Anzahl und Zeitpunkt von Reha- Maßnahmen, allerdings sehr genaue medizinische Vorgaben.

Die Reha muss dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, man muss körperliche Einschränkungen haben, die sich nur durch einen stationären Aufenthalt verbessern lassen, und die Verbesserungen müssen nachhaltig sein.
Deshalb nützt es garnichts, wenn man sagt, man bräuchte mal Erholung bzw. die Reha "tut einem mal gut". Ich habe sogar gehört, dass ein Lymphödem allein kein Reha-Grund ist, da man die Lymphdrainage auch daheim machen kann. Da muss sich das Ödem schon sehr manifestiert haben dass es nur noch durch umfangreichere Maßnahmen in Griff zu kriegen ist.
Die erste Reha wird meistens noch genehmigt, weil der Kostenträger davon ausgeht, dass in der Reha viele Dinge erlernt werden können, die den Alltag erleichtern - das geht vom Umgang mit Lymphödemen über Entspannungstechniken, Sport bis hin zu psychotherapeutischer Beratung.
Das soll man dann zuhause weiterführen. Wenn man das nicht tut und dann nach einiger Zeit wieder aus dem gleichen Grund zur Reha möchte, sagt der Kostenträger erstmal - warum hat es beim letzten Mal nichts genützt? Und warum soll es diesmal helfen?

Es läuft sicher nicht immer gerecht ab bei der RV, weil es hier so ist wie oft im Leben: Wer viel klagt bzw. Widerspruch einlegt, bekommt am Ende eher was er wollte als diejenigen, die die Ablehnung (aus welchen Gründen auch immer) akzeptieren.

Mit Metas ist es übrigens leichter, eine Reha zu bekommen, als wenn man medizinisch als geheilt gilt. Wer also auf Reha möchte, kann sich gerne meine Metas abholen (nicht böse gemeint). Meine Reha wurde innerhalb von 10 Tagen genehmigt.
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