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Alt 07.02.2013, 11:30
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente...

Hallo
@Petra ja das ist schon richtig, wenn man immer gearbeitet hat und dann "plötzlich" einen Rentenantrag stellt, das muss gut begründet sein, denn ohne vor Rentenstellung krank gewesen zu sein, da wird sich die DRV schon fragen warum. Aber warte ab was die DRV sagt

@Tracy leider zieht sich ein Verfahren beim Sozialgericht hin, falls du aus dem Krankengeld und Nahtlosigkeitsgeld rausfällst, bist du ersteinmal nicht mehr gesetzlich Krankenversichert, das heißt du musst dich freiwillig versichern. Dann zählt das Gehalt (falls du verheiratet bist oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebtst) als Bemessungsgrundlage für die Berechnung in der GKV, lass dich da beraten

@Gabriela die Idee sich blass zu schminken oder Augenringe zu schminken finde ich keine gute Idee, zum einem sind die Gutachter nicht blöd und die merken das, Sich nicht zu schminken ist schon richtig (ich selbst schminke mich nie, also dass kann normal sein) zu übertreiben, auch das fällt den Gutachtern auf.

@all da bei der Rente berücksichtigt wird, ob man überhaupt in irgendeinem Job arbeiten oder nicht, sind oft körperliche Gebrechen nicht so entscheident, sondern eher die psychische Situation, denn die meisten bekommen ja keine BU mehr (ab 1960 oder 61 geborene gibt es die BU nicht mehr)
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Liebe Grüße
Barbara
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