Hallo Dagmar,
ich hoffe, dass Du den Arbeitnehmer "nur" sozialversicherungsrechtlich abgemeldet hast und nicht komplett
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...ild&xid=226997
siehe Punkt 5
Da wären wir wieder beim Nahtlosigkeitsgeld als Entgelt seitens der Arbeitsagentur für Arbeit.
Lohnsteuerrechtlich ist der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt. Halt mit einer "2" im Bereich Unterbrechung (einmal Krankgeldbezug, zum zweiten der Bereich der als Aussteuerung in den Stammdaten angegeben ist)