B u n d e s g e s e t z b l a t t
Jahrgang 2006 ausgegeben am 01. April 2006 .... Teil 1 .... III. Verordnung:
Artgerechte Haltung von Frauen .
Aufgrund des § 32 a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584 / 1973, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430 / 1985 wird in Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1 ..... Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung der Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden
und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gibt jedoch
noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung
noch rechtfertigen. Gemäß BGBL Nr. 584 / 1999 sollte die Auserwählte mindestens
folgende Eigenschaften aufweisen:
§1 - Grundlegende Eigenschaften
Abs. 1 - Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett, ..)
Abs. 2 - Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs. 3 - Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.
§2 - Sie ist reich
Artikel 2 ..... Artgerechte Haltung
§3 Abs. 1 - Anschaffung
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens und überzeugen
Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen Sie nicht dazu bei, die Zahl der ausgesetzten
Frauen noch zu erhöhen.
Abs. 2 - Ernährung
Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern Sie nicht nur Dosenfutter, sondern
geben Sie ihr gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine
Überfütterung, da sie sonst so schnell Fett ansetzen. Dies führt zu Unansehnlichkeit,
Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.
Abs. 3 - Unterbringung
Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf,
daß die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht.
Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen, ansonsten besteht die Gefahr, daß sie depressiv wird,
das Arbeiten verringert und vorzeitig eingeht.
Abs. 4 - Pflege
Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen
sollten die Fingernägel regelmäßig nach geschnitten werden.
Abs. 5 - Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits
vergriffen sein, ist der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grund-
ausbildung sollten die Befehle „Fuß“, „Platz“, „kusch“ und „hol’s“ geschult werden.
Intelligentere Exemplare können sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.