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Alt 28.06.2005, 19:41
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Petra11 Petra11 ist offline
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Standard Patientenverfügung etc.

Hallo Alex,

ich hoffe für euch das der Fall der Fälle nicht eintritt.

Hier zur Info für dich:

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Person bestimmt werden, die die vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierbei geht es vor allem um

• Gesundheitsfürsorge
• Verwaltung des Vermögens
• Einweisung in Krankenhaus/Pflegeheim (Regelungen über d. Aufenthaltsort)
• Recht zur Einsicht in die Krankenakten/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
• Besuchsrecht in der Klinik (Zutritt auch ggf. zur Intensivstation)
• Mitspracherechte für den Vollmachtnehmer in Fragen der Heilbehandlung
• Entscheidungskompetenz bei Transplantationen


Mit einer Vorsorgevollmacht sollten Sie ausschließlich eine Person ausstatten, die Ihr vollstes Vertrauen genießt, denn: Der Bevollmächtigte erhält das Entscheidungsrecht für sämtliche persönlichen Angelegenheiten - mit gleicher Wirkung, als ob Sie bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit selber handeln würden.

Anderer ist eine solche umfassende Vollmacht dann besonders sinnvoll, wenn die Vertrauensperson mit Ihnen weder verheiratet noch näher verwandt ist bzw. wenn Sie lediglich ein einziges Familienmitglied mit Ihrer Vertretung im Ernstfall betrauen wollen.

Weil die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig macht, was ja für einen Notfall auch wichtig sein kann, sollten Sie mit dem Anwalt auch über Widerrufsmöglichkeiten und über die Umstände sprechen, unter denen die Vollmacht wirksam werden soll.

Alles Gute für dich und deine Lebensgefährtin

Petra
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