Einzelnen Beitrag anzeigen
  #54  
Alt 04.04.2014, 18:43
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: nur zusammen sind wir stark

Liebe mausi 69,
leider hat der Pflegedienst nicht Recht, wenn er behauptet, die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen den Bescheid der Pflegekasse (Ablehnung der Pflegestufe) dauert zu lange und ihr sollt einen neuen Antrag stellen.

Nach der ersten Begutachtung fertigt der Gutachter des Medizinischen Dienstes ein schriftliches Gutachten an, deine Mutti hat das Recht davon ein Exemplar zu erhalten.Es muss bei der Krankenkasse angefordert werden.

Bitte schaut euch das Gutachten genau an und bezieht euch im Widerspruchsschreiben darauf. Manchmal sind im Gutachten Dinge nicht so dargestellt,wie sie sind oder entsprechen nur teilweise der jetzigen gesundheitlichen Situation deiner Mutti.

Für alle weiteren Aktivitäten der Pflegekasse (auch wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte) spielt das Erstgutachten eine wichtige Rolle. Wenn ihr keinen Widerspruch einlegt, sondern einen neuen Antrag stellt, verschenkt ihr unter Umständen eine Menge Geld.Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens findet eine erneute Begutachtung bei deiner Mutti statt, diese muss von einem neuen Gutachter durchgeführt werden.
Sollte er feststellen, dass sie ein Anrecht auf Pflegegeld hat, dann wird dies ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Wenn ihr auf den Widerspruch verzichtet, geht euch unter Umständen eine Menge Geld verloren. Das Sozialgesetzbuch 5 legt fest, wie lange die Bearbeitunge eines Widerspruchs maximal dauern darf.

Zitat:
8€ musste Mama zu zahlen daraufhin haben wir gestern erstmal den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung fertig gemacht
Wenn deine Mutti in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in Behandlung gewesen ist, hat sie das Recht einen Antrag auf Reduzierung der Zuzahlung von 2 auf 1 Prozent zu stellen.
Die Behandlung betrifft nicht nur die Krebserkrankung. Meistens geht ja der Diagnose ein längerer Zeitraum voraus, wo schon Untersuchungen liefen oder andere Erkrankungen behandelt worden sind.
Die Deutsche Krebshilfe hat einen sehr guten Ratgeber mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, man kann ihn kostenlos downloaden oder als Broschüre (ebenfalls kostenfrei) bestellen, bitte schaut einmal auf diesen Link:
http://www.krebshilfe.de

undhttp://www.krebshilfe.de/wir-informi...pS%5D%3D12697F
Heft 040 "Wegweiser zu Sozialleistungen"

Zitat:
Problematisch diese Teile hier zu bekommen. Gestern nun endlich hat es geklappt über vier Wege! Krankenkasse, Apotheke KH, Hausapotheke und dann zur Mama!
Die Internetapotheken können da manchmal besser weiterhelfen.

Liebe Grüße an euch,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (04.04.2014 um 18:52 Uhr) Grund: Link ergänzt