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Alt 13.10.2012, 09:45
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Hi
ups ja ich habe mich vertan
Erstantrag 6 Monate Zeit
Widerspruch 3 Monate Zeit
das sind die gesetzlichen Fristen! (Siehe SGB)
und dann kan man eine Untätigkeitslage erwägen
aber vorher nachfragen bzw. eine neue Frist setzten....
So nach dem Motto "Wenn Sie binnen 14 Tage keunen bescheid erlassen erwäge ich eine Untätigkeitsklage"
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Liebe Grüße
Barbara
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