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Alt 14.04.2008, 19:49
wilmue wilmue ist offline
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Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

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Zitat von Gaby Beitrag anzeigen
Hallo Willy,

was soll der Widerspruch bringen, wenn Deine Frau keinerlei Leistungen bezieht und
Rente nicht in Frage kommt? Wofür benötigt Sie dann die Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit?
Sorry, ich wunder mich nur etwas darüber, warum Du Dir die Arbeit mit dem Widerspruch
machen willst....
Ansonsten gilt wohl grundsätzlich, Widerspruch bei der Stelle einreichen, die den Bescheid erstellt hat.

Gruß
Gaby

Hallo Gaby,

vielen dank für die info.
Ich möchte kurz die Verwunderung aufklären.
Ich möchte mich nur gegen die Willkür einer Ärztin wehren
der es offenbar nicht gefallen hat, das ich nach einem Herceptin Tropf für meine Frau nachgefragt habe.
Daraufhin wurden Massagen und Bäder und die zugesagte Verlängerungswoche gestrichen.Die Arbeitsfähigkeit ist auch wieder so eine Willküraktion gegen die wir uns aber wehren wollen.Damit muss sich die Ärtztin ja erklären wie Sie zu dieser Endscheidung gelangt ist.

Gruß Willy
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