Einzelnen Beitrag anzeigen
  #56  
Alt 25.04.2010, 22:14
Jaymz Jaymz ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 287
Standard AW: Schmerzen nach OP ?

Hallo Freelancer,

ich hatte wegen dem vom Versorgungsamt festgestellten GdB von 50 Widerspruch eingereicht. Die Widerspruchsfrist war leider bereits abgelaufen.
Aber meine eingereichten medizinischen Befunde, Arztbriefe etc. wurden einem mit dem Versorgungsamt kooperierenden Arzt begutachtet. Er hat festgestellt, dass mir tatsächlich ein GdB von 60 zusteht. So bekomme ich nun bald einen neuen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60 für 5 Jahre. Es handelt sich dann um eine "Neuanmeldung" oder einen "Neuantrag" des Schwerbehindertenausweises.

Vielen Dank noch einmal für den Hinweis!!!
Kämpfen lohnt sich (auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist)


Zitat:
Zitat von Freelancer Beitrag anzeigen
Also nach der GdB-Tabelle ( Quelle GdB-Tabelle ) sollte bei dir zumindest ein GdB von 60 auf 5 Jahre Heilungsbewährung festgestelllt worden sein. Das macht in Bezug auf Steuerfreibetrag und eben auch Anerkennung als chronisch Kranker schon einen Unterschied.

Zum Punkt Student mit niedrigen Einkommen und Steuererklärung => wenn du Lohnsteuer bezahlt hast in einem Jahr oder Sozialversicherung kannst dieses bei niedrigen Einkommen mit einer Einkommenssteuererklärung zurückbekommen. Insbesondere wenn du auf erhöhte Werbungskosten durch dein Studium gekommen bist.

Schwer so zu beurteilen....aber oft lohnt sich das mit einer Einkommenssteuererklärung...meine Freundin (jetzt Ehefrau) hat auch nie eine Einkommenssteuererklärung eingereicht. Später habe ich das für sie gemacht. Da kam heraus das sie jedes Jahr dem Staat gutes Geld geschenkt hat.

Gruß,

Holger
Mit Zitat antworten