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Alt 04.01.2008, 06:48
yabuck yabuck ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten Serienbehandlung bei Chemo?

Hallo,

noch einen Hinweis zu dem Begriff "chronisch krank" und der damit verbundenen Absenkung der Zuzahlungsgrenze auf 1% des Haushaltsbruttoeinkommens:

Klar ist Krebs eine chron. Erkrankung. Die KK kann diese aber nur als chron. Erkrankung anrechnen und die sog. Belastungsgrenze auf 1% absenken, wenn der Betroffene seit mind 12 Monaten wg. einer Erkrankung mind. 1x pro Quartal zum Arzt geht.

D.h. Jemand der eigentlich gesund war und seit 27.11.07 Krebs hat, wird frühestens ab 27.11.08 als chron. kranker anerkannt. Hier empfiehlt es sich mit der Antragsstellung für die Zuzahlungsbefreiung bis Dez. 08 zu warten und erst dann den Arzt dies bestätigen zu lassen. Bei Antragsstellung vor dem 27.11.08 würden 2% angerechnet, die auch nachträglich nicht berichtigt werden, da die Gegebenheiten am Tag der Antragsstellung gelten.

Außerdem wird (wenn ich mich recht erinnere) ab 2009 ein Nachweis gefordert, dass man sich zumindest über den Sinn einer Vorsorgeuntersuchung informiert hat und dies auch ärztl. bestätigt bekommt. Für Personen ab einem gewissen Alter ist ansonsten die Absenkung der Belastungsgrenze nicht mehr möglich. Bei Bedarf kann ich mal nach dem genauen Wortlaut suchen.

LG
Yabuck
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