Einzelnen Beitrag anzeigen
  #75  
Alt 13.05.2007, 18:12
Benutzerbild von DALI
DALI DALI ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2007
Beiträge: 14
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von Barbara_vP Beitrag anzeigen
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert

ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...

LG
und danke
Barbara
Hallo Barbara,
den gesuchten Faktor findest Du in Anlage 6 deines Rentenbescheides. Ohne Abschläge muß er 1,0 betragen.

Gruß DALI
Mit Zitat antworten