Schwerbehindert?
Hallo Helga,
leider sind in situ's ausgeschlossen bei der Entscheidung wegen Heilungsbewährung. In dem oben angegebenen Link findest du auf S. 187 folgendes:
"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); ..."
Nimm's positiv: lieber keine Schwerbehinderungsprozente und dafür "nur" ein in situ ...
Viele Grüße von Monika
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