Liebe Bettina,
mir sagte man in der AHB. dass die Krankenkasse es gern sieht, wenn Frau mit der Wiedereingliederung innerhalb von 14 Tagen nach der AHB beginnt. Dann wirst du dein Geld in der Wiedereingliederung von der Rentenversicherungsanstalt (also in der Höhe des Übergangsgeldes, wie schon die Tage der AHB bezahlt wurden) bekommen. In der Regel also weniger als dein Krankengeld beträgt.
Ich habe schon in der AHB gesagt, dass ich den Zeitpunkt der Wiedereingliederung mit meiner Gyn hier daheim bespreche. Bin dann vier Wochen (hätte mir auch noch mehr Zeit lassen können) nach Abschluß der AHB mit der Wiedereingliederung gestartet - gab dann für meine Zeit Krankengeld.
Hoffe es nun richtig geschrieben zu haben, denn so ist der Stand meiner Infos.
Vielleicht kann das jemand bestätigen.
Liebe Grüße an alle, ganz besonders an die, denen es zur Zeit nicht so gut geht. Heidi