AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Hallo,
ich habe jetzt auch mit meinem Anwalt gesprochen. Ich solle doch jetzt nochmal den Rentenbund anschreiben, mit Hinweis, daß das Urteil ja jetzt schriftlich vorliegt und um Überprüfung und um Auszahlung mit Frist 14 Tage (also der 6.12.06) bitten.
Wenn der Rentenbund dann nicht reagiert, dann die Untätigkeitsklage. Und dabei ist maßgebend, wann ich den Antrag auf Überprüfung gestellt habe. Das war der 26.07.06. Jetzt wart ich ab und dann werde ich Euch weiter informieren.
Gruß
Christine
|