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Alt 05.07.2002, 14:05
Gast
 
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Standard schwerbehindertenausweis!!! wahrheitspflicht!+????

liebe/r michael, ute, susanne,

auf die frage nach vorerkrankungen muss ich NICHT wahrheitsgemäss antworten! aber wenn ich einen SCHW-B. -ausweis habe "muss" ich es sagen, sonst habe ich keinen anspruch auf die "vergünstigungen". d.h. also das ich meine K.-erkrankung verschweigen kann, auch meinen Schw.b.-ausweis, aber dann auch kein anrecht auf "mehr" urlaub, steuerliche vergünstigungen etc. habe. ich möchte meinen neuen arbeitgeber gar nicht "betrügen"!!
eigentlich ist mir offenheit sehr wichtig, auch am arbeitsplatz, denn ich arbeite eigentlich gerne und mit vollem einsatz!!! (wenn möglich, z.t. bin ich AU und das ist für mich mehr als schwierig....) andererseits möchte ich eine chance haben, wenn ich eine bewerbung schreibe und ein vorstellungsgespräch wünsche! ich bin übrigens in der "freien" wirtschaft tätig--> kaufmännisch! und viele betriebe, einschl. meiner zahlt lieber ne schwerbehindertenabgabe bei der BG anstatt Schwb. einzustellen (aufgrund schwieriger kündigungen, etc.)
ich hoffe ja "voll" einsatzfähig zu werden, aber ich kann es nicht garantieren und ich möchte nicht mehr alles so tun und so "funktionieren" wie ich es früher getan habe. ich will leben und will zeit für meine tochter haben!!!!! ich will NICHT mehr diesen druck, die lange anfahrt und das theater, das "nichtmehrabschalten" können , weil das geld nicht stimmt . ( teilzeit arbeiten und uns zu ernähren scheint eh ein widerspruch zu sein!!) --> man bedenke: steuerklasse 2 wird abgeschafft, steuerfreibeträge gestrichen, kinderbetreuuung (adäquat???) isst schwer zu kriegen und ....?????????
da WILL ICH NICHT LEDIG, ALLEINERZIEHEND UND TEILZEITKRAFT sein!! und mich so bewerben. ich empfinde es bald als diskriminierend!!!(ganz sicher!)

danke claudia
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