Hi Ginchen,
bei der beruflichen Wiedereingliederung musst du auf den Antragsweg aufpassen... Antrag über Doc und KK und Chef nickt nur ab ---> alles bleibt wie es jetzt ist (das ehemalige Gehalt bleibt Grundlage für alle weiteren Berechnungen).... Antrag über Arbeitgeber und Doc und KK nickt ab ---> der Status verändert sich, als Grundlage für ein evtl. zukünftiges Arbeitslosengeld etc. zählt plötzlich das Krankengeld.... Ich wusste das auch nicht und weiss auch heute noch nicht wo das steht... Einer Bekannten ist das aber so passiert... Ganz schlimmer Fall von Uuups...
LG chaosbarthi