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Alt 25.04.2004, 20:54
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard Patientenverfügung

Hallo Ihr lieben,
aus der Praxis heraus weiß ich leider, dass Ärzte nicht immer Patientenverfügungen anerkennen´...; es liegt dann nicht daran ob sie notariell beglaubigt worden ist oder nicht. Die Ärzte tun sich halt schwer und haben leider immer noch Sorge/ Angst vor forensischen Folgen.
Eines der Argumente ist immer noch " Die Unterschrift ist schon sehr lange her...vielleicht hat der Patient ja seine Meinung geändert....".
Der Tipp von mir an Euch ist aktualisiert die Patientenverfügung alle halbe Jahre mit Eurer Unterschrift; dies muß nicht notariell geschehen. Falls Ihr jedoch über die "normale" Patrientenverfügung hinaus, einer Person Euren Vetrauens eine Bankvollmacht oder eine Betreung nennen/bestimmen möchtet muß das notariell beglaubigt sein.
Liebe Grüße
Barbara
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