AW: Frage zur Rente oder so....
Hallo Paula,
ich habe Dir mal was kopiert, was Dir bei Deinen Fragen sicher weiterhilft.
[I]Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen neben den medizinischen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
■Man muss mindestens fünf Jahre lang versichert sein (so genannte Wartezeit von fünf Jahren)
■In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung eingezahlt worden sein.
Angerechnet für die Wartezeit werden
■Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, zum Beispiel als sozialversicherungspflichtig Beschäftiger in einem Betrieb; unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten),
■Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR),
■Zeiten aus einem Versorgungsausgleich,
■Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ("400-Euro-Job"),
Anmerkung: Hier versteht man unter "Zuschläge" die ca. 2%, die DU von Deinen 400,00 Euro an die DRV abgeführst, denn die Beiträge bei einem 400,00Euro-Job zahlt Dein Arbeitgeber allein. In der Regel gilt der Grundsatz: Wer nichts bezahlt, bekommt auch nichts, also kein Arbeitslosengeld, wenn Du keine Beiträge bezahlst bzw. keine Rentenanwartschaften, wenn Du keine Beiträge in die DRV bezahlst.
■Zeiten aus einem Rentensplitting
Der Sozialverband VdK berät in seine Mitglieder ausführlich zum Thema Erwerbsminderungsrente! (cl/BMAS/DRV)Paula,
schau mal, ob irgendwas von den obigen Punkten auf Dich zutrifft.
Solltest Du nach Fragen haben, dann helfe ich Dir gerne.
LG Babsi
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