AW: Urlaub auszahlen lassen wegen nahtlosem Renteneintritt
Hallo Monika,
ich bin vor 5 Jahren unbefristet verrentet worden (EM-Rente).
Immer erst den schriftlichen Rentenbescheid abwarten! Ist dieser unbefristet, mit dem Bescheid zum Arbeitgeber gehen. Der wird dann den Arbeitsvertrag beenden. Evtl. noch zustehende Leistungen werden dann noch abgegolten. Achtung, welche Ansprüche wie abgegolten werden, oder überhaupt, ist meist in den Tarifverträgen und Arbeitsverträgen festgehalten. Da diese unterschiedlicher nicht sein können, wird dir hier niemand genaues über den Fall deiner Schwester sagen können. Gewerkschaft ist eine gute Adresse hier Informationen einzuholen. Wie Markowen schon geschrieben hatte, es bestehen hier soviel verschiedene Tarifverträge, daß man kaum eine Spekulation wagen kann.
Bei mir kam ein firmenspezifischer Tarifvertrag zur Anwendung: Es wurde nur der gesetzlich Urlaubsanspruch erstattet, nicht der tarifliche (der wäre höher gewesen). Dafür wurde mir rückwirkend noch das Weihnachtsgeld und Jahresprämie gewährt.
Gruß Jan
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