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Alt 25.04.2002, 08:13
Gast
 
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Standard gesetzliche Regelung???????

Liebe Candy, wo arbeitet deine Mutter. Im öffentlichen Dienst z.B. kannst du dich laut Tarifvertrag zur Pflege von Angehörigen für eine bestimmte Zeit freistellen lassen. Wenn du mir mitteilst, wo sie arbeitet, kann ich es vielleicht für dich rauskriegen, bzw. dir mitteilen, wo du die Info erhälst. Aber die Idee ist ganz toll. Die Freistellung erfolgt aber nur ohne Lohnfortzahlung. Liebe Grüße Susanne
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