AW: Dringende Frage zu Krankengeld bei erneuter Erkrankung
Liebe Yvi,
es tut mir sehr leid, dass du erneut an einem Rezidiv erkrankt bist.
Den Krankengeldbezug regelt § 48 SGB V.Dort steht, dass Versicherte einen erneuten Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie mindestens in den vergangenen 6 Monaten wegen der gleichen Krankheit nicht erkrankt gewesen sind.Also auf deutsch, du darfst wegen des Eierstocktumors nicht in den vergangenen 6 Monaten krankgeschrieben gewesen sein.
Gib mal bitte in eine der gängigen Suchmaschinen §48 SGB V ein, dort findest du den entsprechenden Wortlaut. Der Teil des Gesetzes ist eigentlich recht gut verständlich.
Ansonsten kannst du auch bei der Krankenkasse nachfragen,dort müßte man dir eine verbindliche Auskunft geben, da die Kasse eine Beratungspflicht besitzt.
Es beginnt mit der Krankschreibung wegen des 2.Rezidivs ein neuer Dreijahreszeitraum, du hast Anspruch auf die Lohnfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen und anschließend 72 Wochen Krankengeld.
Für die Behandlungen wünsche ich Dir alles Gute und schicke ein großes Kraftpaket auf die Reise.
Liebe Grüße,
Elisabethh.
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