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Alt 21.03.2006, 10:14
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen (Gina?),

Dein Mann kann entweder zu diesem besagten Termin einfach erstmal einen Antrag stellen oder eben als erstes die Frage mit der Frist klären, am besten in Form eines rechtzeitigin Widerspruchs bei der KAsse mit Hinweis auf diese 10-Wochen-Frist. Leider habe ich den dazugehörigen Paragraphen noch nicht gefunden - irgendwo im SGB V, da steht es schwarz auf weiß.

Wenn er den Antrag gestellt hat, muß er keinesfalls gleich die Reha antreten, sondern erst nach Abschluß der Behandlung. U.U. muß er für diesen Aufschub eine ärztliche Bescheingung einreichen. Also alles in Ruhe.

Wenn Ihr auf Einhaltung der 10-Wochenfrist zur Antragstelllung pochen wollt, dann nur zu dem Zweck, daß im Falle eines späteren Renteneintritts durch Arbeitunfähigkeit wegen BSDK das Rehaantragsdatum für die Rentenbewilligung und den zu berechnenden Rentenbetrag (der wohl etwas niediriger ausfällt als das Krankengeld) zu Grunde gelegt wird. Ob dieser Fall überhaupt eintreten wird, ist noch die Frage, aber man sollte dies wissen.

Soweit erstmal - bin die nächsten Tage dann hier erstmal nicht zu erreichen
Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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