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Alt 06.02.2009, 16:24
Juli2006 Juli2006 ist offline
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Idee AW: Ablehnung MRT Kernspinmannografie

liebe heike,

ich kann mich der letzten vorrednerin nur anschliessen. ich kenne diesen bereich sehr gut und kann dir mit gewissheit sagen:

auf dem ü-schein muss "verdacht auf ca" stehen. dann kannst du mit der überweisung sogar in jedes krankenhaus gehen, die nach § 116b abrechnen können.

häufig bekommst du hier schneller einen mrt-termin als in niedergelassenen praxen.

und der mdk macht nur wind, rechtlich hat er keine grundlage. deine krankenkasse muss bei "verdacht auf ..." die leistung bezahlen - allerdings auch nur dann.

bleib sachlich, kompetent und bei dir ... dann klappt das schon - schneller als du derzeit denkst. und reg dich nicht auf - das kostet nur deine energie, die fakten sprechen für dich. bei fragen, wende dich wieder hierher. jeder mag dir sicher gerne helfen.

lg mari
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Carpe diem
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