AW: Halbwaisin (17), Vater (über 80) - was nun?
Hallo
so wie sich das anhört erhält der Vater Geldleistung Pflege und keine Sachleistung
Bei einer Sachleistung kommt der Pflegedienst ins Haus
Evtl. sollte der Vater einen Verschlimmerungsantrag auf Pflegestufe 2 stellen
Kommt der vater ins Heim, so dürfte die Tochter, da Schülerin nicht mehr in der Lage sein, die Wohnung zu unterhalten...denn der Vater muss ja das Heim bezahlen, und wenn es Eigenkapital gibt, so muss dieses erst einmal genommen werden....
Soweit ich weiß wird die Waisenrente auch über das 18 Lebensjahr hinaus bezahlt (bis 25 einkommensabhängig)
Der Vater könnte zusätzlich auch noch Witwenrente beantragen
Ich würde mich zusätzlich an eine Berattungstelle wenden
Ob eine noch nicht 18jährige eine (Betreuungs) vollmacht erhält kann ich mir bei unserer Gestzgebeung auch im Einzelfall nicht vorstellen Ob es sinnvoll ist, eine Betreeung zu beantragen weiß ich nicht, es dürfte aber vieles erleichtern, jedoch wird die Tochter im Moment keine offizielle Betreuuern werden
mehr fällt mir nicht ein
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Liebe Grüße
Barbara
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