AW: Leistung zur Teilhabe???
Hi
dein arzt hält dich für Rehafähig.....
aber dein arzt hält dich auch fit genug an einer Umschulung teilzunehmen,,,,
es gilt immer die devise reha vor rente
die KK möchte einfach die leistungen (Krankengeld) an einen anderen Leistungsträger abgeben (Rentenanstalt).
Sollst du einen Antrag auf teilhabe an einer medizinischen Reha beantragen davon gehe ich mal aus,
Die KK wird dich nicht auffordern können eine Umschuliung zu beantragen.
In der Reha wirst du dann auch beurteilt, ob du arbeitsfähig bist.
Stelle den Rehaantrag und sollte die Rentenanstalt, es so sehen dass du nicht rehafähig und arbeitsfähig bist, wird dein antrag in eionen Rentenantrag umgemodelt.
Das Vorgehen deiner KK ist typisch und üblich leider
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Liebe Grüße
Barbara
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