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Alt 24.06.2007, 14:45
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Ausrufezeichen AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Sonnenschein 74!

Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen - ich versuchs mal!

Auch wenn Deine Frau sich im Erziehungsurlaub befindet muß sie sich krankschreiben lassen. Im Erziehungsurlaub hat man keinen Anspruch auf Krankengeld, die Zeit (78 Wochen-Frist Max. Bezug von Krankengeld) läuft aber bereits seit dem Tag der Diagnosestellung, also ab dem Zeitpunkt, wo die Diagnose BK feststand. Da das aber 6 Wochen vor Ende der Schwangerschaft war, hättet ihr womöglich Anspruch auf Krankengeld. Bitte frage bei Deiner Krankenkasse nach - DAS ist sehr sehr wichtig.

Hier findest Du die Infos dazu:
http://195.243.173.120/persoline/ser...tent.ioid=1751

Ich wurde ein paar Wochen vor Ende des Erziehungsurlaubs ausgesteuert und mußte Rente beantragen. Mich hat keiner krankgeschrieben, weil mir jeder sagte ich wäre ja im Erziehungsurlaub.... danach kam das große Chaos und ich sah keinen einzigen Euro.

Zum Glück wurde meine volle Erwerbsminderungsrente 2 Jahre rückwirkend genehmigt und das Thema war somit vom Tisch.

Es interessiert nicht ob man im Erziehungsurlaub ist!!!!!

Man wird genauso behandelt, als ob man unbezahlten Urlaub genommen hätte. Sollte es mit der KK Probleme geben, dann zieht einen Anwalt hinzu, der sich damit auskennt.
Der MDK geht immer davon aus, dass man mit so einer Erkrankung automatisch nicht arbeitsfähig ist, obwohl man gar nicht arbeiten müßte, da man ja im Erziehungsurlaub ist. Also bitte gleich bei der Krankenkasse melden und fragen, was zu tun ist.

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=24705

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=21008



Das sind meine beiden eröffneten Themen - vielleicht hilft es Dir weiter!

Ich wünsch Euch alles Gute - bei Rückfragen bin ich gerne da!

Liebe Grüße
Christine
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Da wo ich bin ist oben!
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