Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.04.2010, 16:07
Marrei Marrei ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 7
Standard Anrechnung Auszahlung Urlaubsanspruch auf EU Rente

Hallo,
ich bin neu hier und wundere mich, das ich dieses Forum noch nicht gefunden habe. Ich habe seit 2008 Brustkrebs und Metastasen in den Knochen. Kurz nachdem man bei mir Krebs festgestellt hat, ist mein Mann verstorben.

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
Ich habe im Februar 2010 rückwirkend zum 1.6.2009 die Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit zuerkannt bekommen. Durch Zufall habe ich aus Gesprächen mit anderen Betroffenen erfahren, dass diese noch einen Urlaubsanspruch habe. Da ich noch in einem Arbeitsverhältnis war, habe ich einen Termin mit meinem Chef und dem Personalchef vereinbart, um die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses nach über 20 Jahren sauber über die Bühne zu bringen. Der Personalchef hatte einen weiteren Termin, deshalb kam es mit ihm nur zu einem kurzen Gespräch, in dem er mir mitteilte, dass ich nichts weiter unternehmen brauche, da dies im Arbeitsvertrag alles geregelt ist. Dann habe ich ihn auf meinen Resturlaub angesprochen. Er versprach mir, sich schlau zu machen. Jetzt habe ich Bescheid bekommen, dass mir der Urlaubsanspruch für 2008 und 2009 ausgezahlt wird. Ich muss sagen, dass ich schon sehr enttäuscht bin, denn hätte ich nicht gefragt, wäre das Geld futsch gewesen. Aber das nur zur Erklärung.
Jetzt meine Frage:
Ich muss dies der Rentenversicherung mitteilen. Muss ich hierbei etwas beachten und wie wird das Geld angerechnet?
Ich gehe davon aus, das dieses Geld anteilmäßig dem Einkommen von 2008 und 2009 zugerechnet wird, bin mir aber nicht sicher. Ausgezahlt bekomme ich es im Jahr 2010.
Hat hier jemand schon Erfahrungen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit Zitat antworten