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Alt 07.09.2003, 09:38
Gast
 
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Standard Widerspruch Erwerbsminderungsrentenantrag

Hallo Marco,
ist Dein Widerspruch denn schon abgelehnt? Mit welcher Begründung genau?
Am besten legt man sich für solche Sachen einen Rentenberater zu, z.B. vom Reichsbund. Die kennen viele Kniffe und vertreten einem im allgemeinen sehr gut. Erst wenn Deine Klage abschlägig beschieden wird und Du in Revision gehen kannst, wird ein RA notwendig.
Viele Grüße
Vera
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