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Alt 07.08.2018, 14:03
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suze2 suze2 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung bei brustamputation

ich denke es kommt auf die einschätzung der begutachtenden ärzte an.
wenn die das gefühl haben, man sei "eh" wieder soweit wiederhergestellt bzw. es gäbe therapieoptionen, die man deren meinung nach noch wahrnehmen könnte, setzen sie es runter. es gibt richtwerte, da ist zb mastektomie 40%.
anderes (chemofolgen) wurden bei mir nicht dazu addiert, ich müsste mir die formulierungen raussuchen. der runtersetzungsbescheid hat 8 seiten.

wie gesagt, ich wurde erst auf 40% runtergestuft, dann aber doch wieder auf 50& gesetzt.

eine rente bekomme ich nicht, also das kann nicht der grund sein.

alles gute,
es zahlt sich aus, widerspruch einzulegen!
suzie
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