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Alt 06.12.2010, 18:27
Jördis Jördis ist offline
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Standard AW: Anhörung GdB Herabstufung

Hallo,

ich habe mal wieder alles erfolgreich verdrängt und muß nun bis morgen was zusammenschreiben. Bis zum Widerspruch werde ich den vdk beigetreten sein und mir dort Hilfe holen. Muss ich überhaupt auf die Anhörung eingehen? Schwäche ich da nicht evtl. meine Position im Widerspruchsverfahren?

Inzwischen weis ich, dass es ab 1/2009 eine neue Beurteilung gibt:die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Da steht in Prinzip drin, dass nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut in den ersten
fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten ist. Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms ab Stadium I = 50 % und folgende Station 80% (ohne Metas) für 5 Jahre auf Heilungsbewährung. Danach steht da nichts mehr. Das war ja vor dem 1.1.2009 anders.

Ich weis ja, dass nicht die Behinderung an sich einzustufen ist, sondern die Folgen für das individuelle Leben. Irgendwie passt das ja nicht mit den Grundsätzen zusammen. Vermutlich ist das dann der Streitpunkt. Sehe ich das richtig? War schon jemand mir einer Verlängerung ohne Rezediv und vielleicht auch mit Melanom 80% nach dem 1.1.09 erfolgreich?

VG
Jördis
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