AW: (Risiko-)Lebensversicherung?
Hallo,
genau so ist es und ich denke, auf das kann man bestehen. Wenn die
sogenannte Heilungsbewährung um ist, gilt man als geheilt, auch im BK.
Obwohl ich von der Heilungsbewährung nicht viel halte, aber in dem Fall
ist es für uns von Vorteil.
Gruß Altmann
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